Plaatze (Grundstück, 462m lang / 83m breit)

Siedlerstelle im Moor

Wer waren eigentlich die Siedler, die es wagten, im unwirtlichen und menschenfeindlichen Moor zu siedeln, um dort eine eigene Existenz aufzubauen und woher kamen sie? Im für die Entstehung Papenburgs relevanten 17. und 18. Jahrhundert gab es in den landwirtschaftlich geprägten Dörfern und Ortschaften noch ein ausgeprägtes Heuerlingswesen. Während der älteste Sohn von der Erbfolge her den Hof erbte, blieben die später geborenen Geschwister oftmals als unverheiratete Tanten oder Onkel auf dem elterlichen Hof. Sie waren dort im Allgemeinen als billige oder auch gar unbezahlte Arbeitskräfte, oftmals nur für Kost und Kleidung tätige Hofmitbewohner. Im günstigsten Fall bezogen sie eine zum Hof gehörige Heuerlingsstelle. Diese war quasi ein kleiner Nebenhof zum Erbhof. Dort versuchten sie neben den zu leistenden Hand- und Spanndiensten beim Erbbauern eine eigene Existenz aufzubauen, ohne dabei aber zu eigenem Besitz zu kommen.

So war es gerade diese Gruppe der Nichthoferben, sie sah sich ohnehin in einer aussichtslosen Lage und der Armut anheimgestellt, die sich aufmachte und den Anwerbeversprechen des Drosten Dietrich von Velen Glauben schenkte. Eben dieser hatte an vielen Kirchentüren Werbeplakate angebracht und darauf den Menschen mitgeteilt, dass, „allen, die sich auf dem Gebiet der „Herrlichkeit Papenburg“ niederlassen wollen, … ein sicherer Platz für Haus, Hof und Garten bereitsteht; außerdem wird jedem Weideland zur Verfügung gestellt und die Gelegenheit gegeben, Torf zu graben …“ Weiter versicherte er, „dass die Heuerjahre , die vorerst auf 5, 10, 15, oder 20 Jahre ausgedehnt werden können, von allen Schatzungen, Abgaben und anderen Personen- und Sachsteuern freibleiben sollen.“

Mit anderen Worten: Die Neusiedler blieben im Verhältnis zum Drosten Dietrich von Velen Heuerleute. Sie erhielten das ihnen zugeteilte Grundstück, die Plaatze, in befristeter Zeitpacht und nicht etwa in Erbpacht. Durch die Einführung dieser Art von Probezeit verschaffte sich der Grundherr den Vorteil, dass nach Ablauf der Pachtzeit das kultivierte Land und die bebaute Plaatze zu einem höheren Pachtzins als im unkultivierten Zustand neu vergeben werden konnte. Der ehemalige Pächter und seine erbberechtigten Söhne waren somit gezwungen, einen neuen Pachtvertrag über ein Stück Ödland abzuschließen, das oberhalb des letzten am Hauptkanal gelegenen Hofes lag und erst wieder in Kulturland umgewandelt werden musste. Auf diese Weise gelang dem Grundherrn ein schnelles Wachstum seiner Kolonie. So ließ es sich sogar erreichen, dass bei einem Nachlassen des Siedlerstromes von außerhalb, die Kolonie aus sich selbst heraus immer mehr zunehmen konnte.

Dennoch war es aber dem Erstsiedler wohl auch möglich, seine von ihm urbar gemachte Siedlerstelle zu erwerben. In dem Falle traten nur seine nicht erbberechtigten Söhne eine neue Siedlerstelle an. So wurde auch bald nicht mehr von Heuerleuten, sondern vielmehr von Bürgern der Kolonie Papenburg gesprochen. Das deutet auf andere und unabhängige Wirtschaftsverhältnisse hin und nicht mehr auf eine Heuerlingsgesellschaft in Abhängigkeit vom Grundherrn.

Woher kamen nun die Siedler. Der Drost legte Wert darauf, dass die Siedler aus solchen Gegenden kamen, in denen den Menschen Moor durchaus vertraut war, um nicht falschen Erwartungen aufgesessen zu sein. Darüber hinaus durften die Siedler nicht sogenannte Leibeigene sein, die also ihre Entscheidungen weitgehend eigenständig treffen konnten.

Heute wissen wir, dass die ersten Siedler vornehmlich aus der näheren Umgebung kamen, also aus den heutigen Landkreisen Emsland, Cloppenburg, Lingen, Leer und aus der Provinz Groningen, Niederlande.

Die Größe der einzelnen Plaatzen war unterschiedlich. Die Urplaatze in Papenburg hatte wohl eine Fläche von 40 000 m², wobei es aber auch durch Teilung etwa eine halbe oder viertel Plaatze gab. Die Größe der Plaatzen war insofern von Bedeutung, als die Siedler damit einen genügenden Vorrat an Moor erhielten, um langfristig Torfabbau betreiben zu können.